Heim-Aufsicht
Die Fach-Stelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom Landkreis Aschaffenburg kümmert sich um verschiedene Einrichtungen.
Die Fach-Stelle berät die Einrichtungen.
Und die Fach-Stelle kontrolliert die Einrichtungen.
Die Einrichtungen sind zum Beispiel:
- Pflegeeinrichtungen
- besondere Wohn-Formen von der Eingliederungs-Hilfe
- ambulante Wohn-Gemeinschaften zur Pflege
- betreute Wohn-Gruppen für Menschen mit Behinderungen.
Die FQA ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben verschiedene Berufe.
Zum Beispiel:
- Verwaltungs-Kräfte
- Pflege-Fach-Kräfte
- Sozialpädagoginnen und Sozial-Pädagogen
- Hygiene-Beauftragte
- Ärztinnen und Ärzte.
Die FQA prüft Einrichtungen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Prüf-Leitfaden.
Was macht die Heimaufsicht?
Die FQA besucht Einrichtungen.
Die FQA kommt unangemeldet.
Das heißt:
Die FQA sagt vorher nicht Bescheid.
Die FQA prüft:
Hält sich die Einrichtung an das Gesetz?
- Die Bewohner und Bewohnerinnen sollen keine Probleme haben.
Und die Bewohner und Bewohnerinnen sollen gut leben können. - Die Bewohner und Bewohnerinnen sollen selbstständig sein können.
Und die Bewohner und Bewohnerinnen sollen selbst bestimmen können.
Die Bewohner und Bewohnerinnen sollen auch Verantwortung für sich selbst übernehmen können.
Dabei soll man ihnen helfen. - Die Betreuung und das Wohnen soll gut sein für die Bewohner und Bewohnerinnen.
Dafür soll man das neue Wissen aus der Forschung benutzen.
Bei den Begehungen prüft man viele Sachen.
Zum Beispiel:
- Wie ist die Pflege in der Einrichtung?
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es?
- Wie ist das Essen in der Einrichtung?
- Wie sauber ist die Einrichtung?
- Wie sieht die Einrichtung aus?
- Wie gut werden die Bewohner und Bewohnerinnen betreut?
Man prüft auch noch andere Sachen.
Vielleicht macht eine Einrichtung etwas falsch.
Dann kann man der Einrichtung sagen:
Sie muss das ändern.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten die Bewohner und Bewohnerinnen.
Und sie beraten die Familien von den Bewohnern und Bewohnerinnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben auch Infos an:
- die Träger
- die Öffentlichkeit.