Wohn-Geld
Wichtige Hinweise
Aufgrund von erhöhten Antragsaufkommen kann es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Das Landratsamt bittet um Verständnis und dankt für die Geduld.
Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Antrag auf Wohngeld ebenfalls bei der örtlichen Gemeindeverwaltung zu beantragen beziehungsweise abzugeben.
Anmerkung:
Für den Landkreis Aschaffenburg gilt die Mietstufe 2 mit Ausnahme von Goldbach (= Mietstufe 3) und Mömbris (= Mietstufe 1) .
Wohnen kostet Geld.
Manche Menschen verdienen wenig Geld.
Für diese Menschen ist das Wohnen oft zu teuer.
Diese Menschen können Wohn-Geld bekommen.
Das heißt auch: Miet-Zuschuss oder Lastenzuschuss.
Die Menschen müssen das Geld für ihr Leben selbst verdienen.
Dann können sie Wohn-Geld bekommen.
Sie müssen keine anderen Hilfen vom Sozial-Amt bekommen.