Soziale Hilfen
Hinweis
Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und deren Angehörige werden von dem Jobcenter Landkreis Aschaffenburg beraten und unterstützt.
Jobcenter Landkreis Aschaffenburg : Detailseite
Lange Straße 17
63739 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch zusätzlich | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Was ist Sozialhilfe?
Manchmal brauchen Menschen Hilfe vom Staat.
Zum Beispiel:
- bei einem Unfall
- bei einer Krankheit
- bei einer Behinderung
- wenn sie Pflege brauchen
- wenn der Partner oder die Partnerin stirbt
- wenn sie zu wenig Geld verdienen.
Vielleicht hilft dann keine Versicherung.
Und vielleicht hilft dann keine Bank.
Und vielleicht hilft dann kein Verwandter.
Dann gibt es noch die Sozial-Hilfe.
Jeder Mensch kann Sozial-Hilfe bekommen.
Dafür ist wichtig:
Sie können sich nicht selbst helfen.
Und niemand anders kann Ihnen helfen.
Dann können Sie Sozial-Hilfe bekommen.
Warum brauchen Sie Hilfe?
Das ist egal.
Es gibt ein Gesetz für die Sozial-Hilfe.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch Zwölftes Buch - Sozial-Hilfe.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Die Ämter in den Bundesländern kümmern sich um das SGB XII.
Die Ämter heißen: Sozialhilfeträger.
Die Sozial-Hilfe hilft Menschen in bestimmten Situationen.
Die Regeln für die Sozial-Hilfe stehen im Gesetz.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bei bestehender Bedürftigkeit können ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Reicht das Einkommen oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten:
Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Amt für Soziale Leistungen übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen:
Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Gesundheit
Für folgende Hilfen ist der Bezirk Unterfranken zuständig:
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege (Pflegeversicherte Personen sollten sich zunächst an ihre Pflegekasse wenden.)
- Hilfe zur Gesundheit (Ausnahme: Bei ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit im Sinne des SGB XII ist das Landratsamt Aschaffenburg zuständig.)
Bezirk Unterfranken : Detailseite
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Kriegsopferfürsorge
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen die Folgen der Schädigung gemildert werden. Weitere Informationen zum Antrag und zu den Voraussetzungen gibt es hier.