Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Die Gesundheitsämter überwachen in Zusammenarbeit mit weiteren Gesundheitsbehörden Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
Beschreibung
Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und seine Gesundheitsbehörden. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter fachlicher Beteiligung der jeweiligen Bezirksregierung und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 12.08.2026
Weitere Informationen
Kontakt
Infektionsschutz, Hygiene : Detailseite
Gesundheitswesen
Arbeitsbereich 33.2
Auhofstraße 21
Leitung: Dr. med Sonja Halmen
63741 Aschaffenburg
Kontakt
Gesundheitswesen : Detailseite
Fachbereich 33
Merlostraße 1–3
Leitung: Dr. med. Katharina Elsässer
63741 Aschaffenburg