Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung

Die Gesundheitsämter überwachen in Zusammenarbeit mit weiteren Gesundheitsbehörden Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.

Beschreibung

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und seine Gesundheitsbehörden. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter fachlicher Beteiligung der jeweiligen Bezirksregierung und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2026