Betreuungswesen; Vollzugshilfe

Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.09.2026