FAQ zur Windkraft
Allgemeines zur Regionalplanung und zum Regionalplan - Windkraft
- Was ist der Planungsverband und wofür ist er zuständig?
Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain ist einer von 18 Planungsverbänden (RPV) in Bayern und zuständig für die Regionalpläne der Region Bayerischer Untermain. Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region.
Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu einen Regionalplan. Dieser konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region.
- Errichtet der Planungsverband Windenergieanlagen in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten?
Der Regionale Planungsverband ist für die Festlegung und Sicherung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen (VRG-W und VBG-W) zuständig. In diesen Gebieten können Windenergieanlagen genehmigt werden. Die Umsetzung von Windenergieprojekten oder deren Genehmigung liegt nicht in der Zuständigkeit des Regionalen Planungsverbands. Projekte werden in unserer Region von Gemeinden, Landkreisen oder privaten Akteuren realisiert. Ob eine Anlage wirtschaftlich ist, entscheidet der Vorhabensträger. Die Errichtung hängt von deren Investitionsbereitschaft, dem Willen der Eigentümer und den Erfüllungen der Zulassungsvoraussetzungen ab.
- Welchen Maßstab hat der Regionalplan?
Der Maßstab des Regionalplans liegt bei 1:100 000, wobei 100 m in der Natur 1 mm auf der Karte entsprechen. Somit werden im Regionalplan Gebiete ausgewiesen, die nicht parzellenscharf sein können.
Allgemeines zur Fortschreibung Regionalplankapitel Energie
- Weshalb wurde ein Windenergiesteuerungskonzept für den Regionalplan erstellt?
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt in Ziel 6.2.2 fest, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen sind. Dazu sind regionsweite Steuerungskonzepte auszuarbeiten. Damit sollen die Zielwerte des Wind-an-Land-Gesetzes in jeder Planungsregion erreicht werden.
Bereits Ende 2021 begann der Regionale Planungsverband, unabhängig von der Energiekrise und bevor sich die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain zu untersuchen. In der Folge konnte der Planungsverband in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses am 19. Juli 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale und zur Fortschreibung des Regionalplans fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere hinsichtlich des Bundesnaturschutzgesetzes, Baugesetzbuchs, Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Wind-an-Land-Gesetzes sowie der Bayerischen Bauordnung.
- Welche Ziele hat die Bayerische Staatsregierung in Hinblick auf Klimaneutralität und Windenergie?
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist ein klimaneutrales Bayern bis 2040. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu erreichen, ist die Windenergie ein zentraler und unverzichtbarer Baustein. Sie punktet insbesondere mit einer hohen Flächennutzungseffizienz sowie der tages- und jahreszeitunabhängigen Verfügbarkeit. Bis 2030 sollen bayernweit 1.000 neue Windenergieanlagen dazukommen. Dazu wurde die 10H-Regel reformiert, in allen Regionen mit der Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von neuen Windenergiegebieten begonnen und die Unterstützung der Kommunen, beispielsweise durch die Windkümmerer, intensiviert.
- Wie ist der aktuelle Stand des Windenergieausbaus in Unterfranken?
Jeweils aktuelle Informationen zur Planung und zum Ausbau der Windenergie in Unterfranken stellt die Regierung von Unterfranken unter folgendem Link zusammen:
Windenergie in Unterfranken - Regierung von Unterfranken
- Wie soll der Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschleunigt werden?
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte, vor. Diese sind zu bestimmten Stichtagen zu erreichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist geregelt worden, dass alle 18 Planungsregionen in Bayern ihren Beitrag leisten müssen, um dieses Ziel erreichen zu können. Zudem wurde das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Gesetz festgeschrieben und weitere Rechtsänderungen in zahlreichen Rechtsmaterien zugunsten einer Beschleunigung vorgenommen.
- Was sind Vorranggebiete (VRG)?
In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Windkraft) vereinbar sind. In den Regionalplänen werden von den Regionalen Planungsverbänden im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Zukünftig sind Windenergieanlagen innerhalb dieser Vorranggebiete grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch immer ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
- Was sind Vorbehaltsgebiete (VBG)?
Vorbehaltsgebiete sind Flächen, in denen die jeweilige Funktion oder Nutzung (hier: Windenergienutzung) möglich ist und bei der Abwägung mit anderen Nutzungen besonderes Gewicht eingeräumt wird. Bei der Planung und späteren Genehmigung sind zusätzlich andere Nutzungen und Interessen ebenfalls zu berücksichtigten und in die Abwägung einzustellen. Dem jeweiligen Vorbehalt – etwa der Waldnutzung oder dem Landschaftsschutz – wird daher bei der Abwägung mit der Windenergienutzung besonderes Gewicht gegeben. Im Gegensatz zu Vorranggebieten werden andere Nutzungen nicht vollständig ausgeschlossen. In den Vorbehaltsgebieten für Windenergie bekommt diese bei der Planung zwar ein hohes Gewicht, andere Nutzungen sind jedoch ebenfalls möglich.
- Was gilt mit Feststellung des Erreichens der regionalen Teilflächenziele (Stichtage 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032)?
Wenn die regionalen Teilflächenziele erreicht sind, entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich außerhalb von Windenergiegebieten. Solche Vorhaben richten sich dann nach § 35 Absatz 2 BauGB als nicht privilegierte Vorhaben. Kommunale Bauleitplanung für Sondergebiete Windenergie bleibt möglich, außer in gegebenenfalls festgelegten Ausschlussgebieten. Zudem verliert die Konzentrationsplanung für WEA ihre Rechtswirkung.
- Was sind die besonderen, räumlichen Voraussetzungen für die Regionalplanfortschreibung Windenergie am Bayerischen Untermain?
Eine besondere räumliche Herausforderung ist in der Region Bayerischer Untermain der Kontrast zwischen den großräumigen Landschaftsschutzgebieten Spessart und Odenwald sowie dem dicht besiedelten Siedlungsband Maintal. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und der vorsorgenden Abstände von 1.000 m zum Schutz von Wohngebieten sind am Bayerischen Untermain außerhalb der Landschaftsschutzgebiete kaum geeignete Potenziale für Windenergieanlagen vorhanden.
Öffentliches Beteiligungsverfahren
- Wann hat das Beteiligungsverfahren stattgefunden?
Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober 2024, ist das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet worden. Die Beteiligung hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden.
- Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?
Die Bürgerbeteiligung erfolgt stets im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Dies kann beginnen, sobald der zuständige Planungsausschuss die vorgelegten Unterlagen beschlossen hat und das Verfahren einleitet. Im Oktober 2024 wurde der Entwurf der Verordnung (Festlegungen und Begründung, Karten, Umweltbericht, Kriterienkatalog) mit den potenziellen Vorranggebieten Windenergie der Verbandsversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Kommunen, Träger öffentlicher Belange, sonstiger Planungsträger, Nachbarregionen, Bundesstellen sowie der Öffentlichkeit abgewogen.
Regionalplanerisches Vorgehen
- Was war der Suchraum und wie entwickelten sich die Potenzialflächen?
Zunächst wurde die Gesamtregion anhand des Kriterienkatalogs betrachtet. Mithilfe dessen wurden zunächst alle Gebiete, die aufgrund von Ausschlusskriterien nicht in Betracht kommen, identifiziert. Die übrig gebliebene Flächenkulisse stellte den Suchraum dar. Darauffolgend wurde in einer Raumwiderstandsanalyse zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden.
- Stellen die Potenzialflächen die künftigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dar?
Die Potenzialflächen stellen einen Zwischenschritt bei der Ausweisung von geeigneten Flächen für Windenergie, von der Gesamtregion bis hin zu den künftigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, dar. In einer Raumwiderstandsanalyse werden zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden und für die übrig gebliebenen Potentialflächen eine intensive Abklärung möglicher entgegenstehender Belange insbesondere mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt. Als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete sollen möglichst die am besten geeigneten und am wenigsten konfliktbeladenen Flächen ausgewiesen werden.
- Fand eine Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarregionen statt?
Die Festlegungen in den Nachbarregionen sind ebenfalls in das Windenergiesteuerungskonzept einzubeziehen. Mit den Nachbarregionen, die derzeit ebenso Vorranggebiete für Windenergie ausweisen, fanden dazu Abstimmungsgespräche statt, um die laufenden Regionalplanungen zu koordinieren. Auch wurden die Nachbarregionen, Bezirksregierungen sowie die Landkreise im Beteiligungsverfahren zu Stellungnahme aufgefordert.
- Werden Flächen der Bayerischen Staatsforsten prioritär als Standorte für Vorranggebiete berücksichtigt?
Nein.
Rechtliches
- Gilt das bisherige Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen in der Region weiter?
Bislang waren das LSG Spessart und das LSG Bayerischer Odenwald zum großen Teil regionalplanerisch für Windenergie ausgeschlossen. Durch die Ausweisung von Windenergiegebieten in ausreichendem Umfang hat der Regionale Planungsverband dafür gesorgt, dass in diesen Gebieten sowie in zusätzlich möglichen kommunalen Bauleitplanungen Windenergieanagen grundsätzlich genehmigt werden können. Außerhalb dieser Gebiete entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen.
- Können künftig Windenergieanlagen außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden?
Mit Erreichen der Flächenbeitragswerte spätestens zum 31. Dezember 2027 entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich außerhalb von Windenergiegebieten. Solche Vorhaben richten sich dann nach § 35 Absatz 2 BauGB als nicht privilegierte Vorhaben. Kommunale Bauleitplanungen für Sondergebiete Windenergie bleibt über die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete hinaus möglich. .
- Ist in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten die 10H-Regel anzuwenden?
Die 10-H-Regel legt fest, dass Windenergieanlagen einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe (= Gesamthöhe vom Mastfuß bis zur Rotorspitze) einhalten müssen. Diese Regel galt bisher bayernweit einheitlich und ist in der Bayerischen Bauordnung festgeschrieben.
Mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene wurde die Bayerische Bauordnung hinsichtlich der 10-H-Regel angepasst. Für Windenergieanlagen innerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gilt die 10-H-Regel nun nicht mehr. Weitere Ausnahmen sind u.a. Windenergieanlagen im Wald, in dem ebenfalls die 10H-Regel nicht mehr gilt.
- Ist ein Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen notwendig?
Ja, es ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.
Weiterführende Informationen
- Wo finde ich weiterführende Informationen zu Windenergie in Bayern?
LENK - Landesagentur für Energie und Klimaschutz
Fachagentur für Windenergie an Land
Faltblatt Windenergie im Wald - Potenzial und Umsetzung