Geflügelpest (AI)

Allgemeine und aktuelle Information zum Geflügelpestgeschehen   

Pressemitteilungen


(Stand 02.03.2026)

Die Aviäre Influenza (AI; auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt) breitet sich seit Herbst letzten Jahres weiterhin stark in Deutschland aus. In ganz Deutschland wurden bereits mehrere Fälle, sowohl bei Wildvögeln, als auch in Hausgeflügelbeständen, festgestellt. Deutschlandweit kam es ab Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Nachweise der Vogelgrippe vor allem bei Wildvögeln.

Anfang November wurde bei zwei Wildvögeln in der Stadt sowie auch im Landkreis Aschaffenburg das Virus der Vogelgrippe festgestellt. Bei den beiden Kranichen waren die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - kurz LGL - durchgeführten Tests auf den Subtyp H5N1 positiv. Die amtliche Bestätigung des FLI zu dem in der Stadt aufgefundenen Kranich liegt seit dem 5. November 2025 vor. Für den in Hörstein gefundenen Kranich liegt seit dem 8. November 2025 die amtliche Bestätigung durch das nationale Referenzlabor vor.

Seit November 2025 wurde bei weiteren tot aufgefundnen Wildvögeln in Stadt und Landkreis Aschaffenburg das Virus der Vogelgrippe des Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das FLI amtlich bestätigt:

Amtlich bestätigte Fälle der HPAI bei Wildvögeln in Stadt und Landkreis Aschaffenburg (Stand: 02.03.2026):

Nummer Funddatum Tierart Fundgemeinde
1 04.11.2025 Kranich Alzenau
2 05.11.2025 Kranich Stadt Aschaffenburg
3 30.01.2026 Wildente Stadt Aschaffenburg
4 09.02.2026 Wildgans Kahl a. Main
5

18.02.2026

Graugans

Stadt Aschaffenburg

In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen durch die überwiegend kursierenden Geflügelpestviren bekannt geworden, auch wenn eine grundsätzliche Infektion bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich wäre. Für den Menschen besteht daher aktuell kein erhöhtes Infektionsrisiko, sofern grundlegende Hygieneregeln im Umgang mit toten Wildvögeln beachtet werden. 

Umgang mit toten Wildvögeln

Generell sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Auch sollte in diesen Fällen für 48 Stunden kein Kontakt zu Geflügelhaltungen stattfinden.

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Meldung toter Wildvögel

Wer wildlebendes Wassergeflügel (wie Schwäne, Enten und Gänse), Greifvögel (wie Eulen oder Bussarde), Krähenvögel, Kraniche, Störche und Reiher tot auffindet, wird gebeten, diese Funde dem Veterinäramt zu melden. 

Die Meldung ist digital über das folgende Formular möglich: Mitteilung über tote Wildvögel

Totfunde zum Beispiel von Tauben und Singvögeln (wie Amseln, Blaumeisen, KohlmeisenBuntspechten, Sperlingen, Grünspechten oder Rotkehlchen) sind für das aktuelle Geschehen weniger bedeutsam und sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere Tiere dieser Arten an einem Ort zur gleichen Zeit aufgefunden werden. 

Geflügelhalter

Das FLI kommt in seiner aktuellen Einschätzung vom 6. Februar 2026 weiterhin zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln und dadurch das Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch einzustufen ist. 

Aufstallung

Aktuell ist weiterhin noch keine Aufstallungspflicht für Stadt und Landkreis Aschaffenburg erforderlich. Dies kann sich jedoch aufgrund der weiterhin hochdynamischen Seuchenlage jederzeit und auch kurzfristig ändern. Dazu befindet sich das Veterinäramt Aschaffenburg in ständigem Austausch mit den übergeordneten Behörden. 

Das Veterinäramt Aschaffenburg empfiehlt dennoch allen Geflügelhaltern in Stadt und Landkreis Aschaffenburg weiterhin Vorkehrungen zu treffen, falls es zu einer Änderung im aktuellen Geflügelpestgeschehen und folglich einer Aufstallungspflicht von Geflügel kommen sollte:

  • Erstellen von ausreichend geeigneten Ställen und Versorgungseinrichtungen mit genügend Platz für die einzustallenden Tiere - sofern nicht bereits vorhanden
  • Bevorratung von ausreichender Einstreu und Futter - wildvogelsichere Lagerung!
  • Optimierung der Einrichtungen durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial, Rückzugsmöglichkeiten

Biosicherheitsmaßnahmen

Die Geflügelhalter im Landkreis werden deshalb zur Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um ihre Bestände bestmöglich zu schützen.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählen beispielsweise, dass Hausgeflügel keinen Kontakt zu Ausscheidungen von Wildgeflügel oder eine gemeinsame Wasserstelle hat. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Jede ungewöhnliche Sterberate, Legeleistungsabnahme oder verminderte Gewichtszunahme bei Mastgeflügel muss unverzüglich durch einen Tierarzt (Hof- oder Betreuungstierarzt) auf das Vorliegen einer Geflügelpestinfektion abgeklärt werden. Außerdem wird zum konsequenten Hygienemanagement geraten. Dies bedeutet auch das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung und separatem Schuhwerk bei der Versorgung des Geflügels, reinigen und desinfizieren von Gerätschaften. 

Das Veterinäramt Aschaffenburg beobachtet laufend das aktuelle Gefügelpestgeschehen und passt die erforderlichen Präventionsmaßnahmen laufend an . 

Aktuelle Informationen zum Geflügelpestgeschehen finden Sie auf der Homepage des LGL-Bayern und des FLI

Tierseuchen- AI Risikoeinschätzung LGL-Bayern

Tierseuchen- AI Information des FLI

Tierseuchen-FAQ-Geflügelpest LGL

Die Allgemeinverfügungen in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten.

Allgemeinverfügungen