18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain – Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“

Beschluss der 18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ (Verbandsversammlung vom 06.10.2025)

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschloss am 06.10.2025 nachfolgende Unterlagen der 18. Verordnung und der zugehörigen Begründung (Feststellungsbeschluss). 

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens  ist gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das ebenso nachfolgend veröffentlicht ist: