18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain – Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“
Beschluss der 18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ (Verbandsversammlung vom 06.10.2025)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschloss am 06.10.2025 nachfolgende Unterlagen der 18. Verordnung und der zugehörigen Begründung (Feststellungsbeschluss).
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das ebenso nachfolgend veröffentlicht ist:
Gemäß Beschluss der Verbandsversammlung am 06.10.2025
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (Ziel 5.2.3-08 und Grundsatz 5.2.3-09) als georeferenzierte Daten:
Weitere, erläuternde Unterlagen: