Spatenstich zum Neubau eines Geh- und Radwegs mit Ausbau der Ortsdurchfahrt Vormwald im Zuge der Kreisstraße AB 19
Am 5. Februar 2026 fand der Spatenstich zum Neubau eines Geh- und Radwegs mit Ausbau der Ortsdurchfahrt Vormwald im Zuge der Kreisstraße AB 19 statt. Unter den Gästen, die der Einladung von Landrat Dr. Alexander Legler sowie der beiden beteiligten Landkreisgemeinden Schöllkrippen und Sommerkahl gefolgt waren, befanden sich eine Vielzahl aus den Reihen des Kreistags, der Marktgemeinderäte sowie der Baubeteiligten.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein rund 1,3 Kilometer langer und 2,5 Meter breiter Radweg entstehen. Zusätzlich werden drei beleuchtete Ortseingangsinseln errichtet, die die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erheblich erhöhen werden und unter anderem als getrennte Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr dienen. Erstmals erfolgt daneben die Verlegung von Kanalrohren ab der Kreuzung Bergstraße / Lindenstraße / Spessartstraße, was die anliegenden Grundstücke erschließt und die Straßenentwässerung regelt. Als abschließende Maßnahme soll über die gesamte Strecke hinweg der Fahrbahnbelag ausgetauscht werden. Aufgrund von tiefergehenden Rissen in der Fahrbahn ist die Verlegung von Armierungsgewebe notwendig, um die neue Fahrbahndecke zu verstärken. Zudem werden Bushaltestelle in Schöllkrippen und Vormwald an die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf Aufstellbreite und Höhen zum absatzfreien Einsteigen angepasst.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrkonzeptes des Landkreises Aschaffenburg und ein wichtiger Anschluss an das bestehende Radwegnetz im Landkreis, da die Strecke bisher aufgrund ihrer Beschaffenheit kaum mit dem Fahrrad oder zu Fuß wahrgenommen werden konnte. Zur Umsetzung wurden drei Förderprogramme herangezogen:
- Der Bau des Radweges fällt unter das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr. Für den Landkreis Aschaffenburg ist der Bau des Radweges an der Kreisstraße AB 19 das erste Projekt, das unter dieses Sonderprogramm fällt. Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent. Bei Fertigstellung der Maßnahme wird dauerhaft auf Wegweisern erkennbar sein, dass dies eine „Stadt und Land“ Förderung des Bundes war.
- Der Ausbau der Ortsdurchfahrt fällt unter das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Förderprogramm. Auch hier sind bis zu 75 Prozent Förderung möglich.
- Die Bushaltestellen in Schöllkrippen fallen unter ein separates ÖPNV-Förderprogramm, da knapp 150 Meter zwischen den Bushaltestellen und dem Bauende des Radweges beziehungsweise der Verkehrsinseln liegen und eine Zuordnung zum „Stadt und Land“ Programm nicht möglich war.
Der geplanter Bauablauf muss unter Rücksichtnahme auf die aktuell laufende Maßnahme in Schöllkrippen geschehen. Begonnen wird mit einer halbseitigen Sperrung während des Radweges und Kabelbaus. Nach aktuellem Bauzeitenplan ist mit einer Vollsperrung der Strecke ab Juni oder Juli 2026 zu rechnen. Abgeschlossen werden soll die Maßnahme im Sommer 2027.