Wer kann mitmachen?

Alle Jugendlichen im Landkreis, die mindestens die 7. Klasse besuchen und zum Zeitpunkt ihrer Ernennung maximal 18 Jahre alt sind, können Mitglied im Jugendkreistag werden und aktiv mitarbeiten. Die Mitglieder des Gremiums werden als Jugendkreisrätinnen und Jugendkreisräte bezeichnet.