Illegale Sammlung von Abfällen

Derzeit kommt es wieder vermehrt zu Meldungen aus der Bevölkerung über Flyer zur Bewerbung illegaler Straßensammlungen von Abfällen. So wird beispielsweise in Laufach und Waldaschaff für Montag, den 11. Mai 2026 eine illegale Abfallsammlung angekündigt. Dabei sollen Wertstoffe wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräte sowie auch gefährliche Abfälle gesammelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, keinesfalls Wertstoffe für diese illegalen Sammlungen bereitzustellen. Wer sich daran beteiligt, kann mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese Abfälle schlussendlich illegal abgelagert werden. Neben den dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden.

Private Firmen dürfen Wertstoffe und Abfälle im Landkreis nur dann sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und dabei die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Ist die Sammlung nicht angezeigt, ist sie nicht legal. Generell untersagt sind zudem Sammlungen von gefährlichen Abfällen wie beispielsweise Batterien, Elektrogeräten oder Fahrzeugen.

Nur die bei den Landkreissammlungen erfassten Wertstoffe kommen dem Müllgebührenhaushalt und damit den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Bei Bedarf sollte daher im eigenen Interesse die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr des Landkreises beauftragt werden. Nähere Informationen hierzu sind im Abfallkalender oder unter www.abfallwirtschaft-ab.de zu finden.

07.05.2026