Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Aschaffenburg

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und Wertermittlungen hat die neuen Bodenrichtwerte ab dem 1. Januar 2026 als Stichtag für die 32 Kommunen im Landkreis Aschaffenburg flächendeckend beschlossen.

Da die Bodenrichtwertfeststellung in Bayern im zweijährigen Turnus erfolgt, basiert diese auf der Analyse der tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realisierten Kaufpreise der Jahre 2024 und 2025. Der Landkreis Aschaffenburg ist vom Gutachterausschuss auf Grund struktureller Unterschiede und des Verhaltens auf dem Immobilienmarkt in drei Marktbereiche - oder auch Zonen - eingeteilt. Weitere Informationen hierzu sind unter www.landkreis-aschaffenburg.de/Gutachterausschuss zu finden.

Im Unterschied zu den letzten, teilweise starken Erhöhungen in den Jahren 2022 und 2024, war eine Steigerung der Bodenrichtwerte für Wohnbau- und Mischgebietsflächen in den direkten Umlandgemeinden Aschaffenburgs und Gemeinden im Westen, die dem Rhein-Main-Gebiet zugewandt sind, kaum zu verzeichnen. Eine Anhebung der Bodenrichtwerte wurde in diesem Bereich deshalb nicht beschlossen.

In den übrigen, östlicheren Gemeinden des Landkreises fanden hingegen Erhöhungen zwischen sieben Prozent bis 13 Prozent, im Mittel um etwa zehn Prozent statt, um der aus der Kaufpreissammlung ersichtlichen Marktentwicklung gerecht zu werden. Das bislang deutliche Preisgefälle zwischen den eher städtisch geprägten und den eher ländlichen Gebieten ist zwar noch immer vorhanden, aber die merklich stärkere Nachfrage nach Wohngrundstücken auf dem Land sorgt dort immer noch für steigende Preise. Nach der Anpassung bewegen sich die Richtwerte für baureif erschlossene Wohnbauflächen im Landkreis nunmehr zwischen 90 Euro und 710 Euro pro Quadratmeter.

Mit Blick auf Gewerbebauflächen waren anhand der Bauplatzverkäufe hingegen nur für verkehrstechnisch gut erschlossene Flächen im Rhein-Main-Gebiet Preissteigerungen zu erkennen. Die entsprechend angehobenen Richtwerte befinden sich nunmehr zwischen 110 Euro und 210 Euro je Quadratmeter. Die übrigen Richtwerte im Landkreis zwischen 35 Euro und 130 Euro pro Quadratmeter wurden beibehalten.

Auch das Preisniveau im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen blieb weitgehend stabil und wurde daher nicht erhöht, so dass die Bodenrichtwerte zwischen 0,50 Euro im ländlichen Bereich für Waldflächen und für bis zu sechs Euro pro Quadratmeter für Ackerflächen in einigen dem Rhein-Main-Gebiet zugewandten Gemeinden liegen.

Über die Internetseiten www.bodenrichtwerte.bayern.de sowie www.geoportal.bayern.de/bayernatlas sind die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei einsehbar. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind gebührenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Aschaffenburg oder per Mail über gutachterausschuss@Lra-ab.bayern.de bestellt werden.

Die ermittelten Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Boden in bestimmten Gebieten - den sogenannten Bodenrichtwertzonen - die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Da individuelle wertbeeinflussenden Merkmale einzelner Grundstücke wie zum Beispiel der Erschließungszustand, die besondere Lage, Art und das Maß der baulichen Nutzung, die tatsächliche Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt dabei nicht berücksichtigt werden, kann der Verkehrswert eines Grundstücks nach oben oder unten abweichen.

Die Bodenrichtwerte sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Sie sind eine Orientierungshilfe für interessierte Laien bei der Preisfindung, Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen sowie bei steuerlichen Angelegenheiten wie etwa bei der Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung.

22.05.2026