Sperrung der Kreisstraße AB 19 zwischen Schöllkrippen und Sommerkahl

Von Montag, den 8. Juni 2026 bis voraussichtlich Ende November 2026 wird die Kreisstraße AB 19 ab dem Ortausgang von Schöllkrippen bis vor die Kreuzung mit der Bergstraße, Lindenstraße und Spessartstraße im Sommerkahler Ortsteil Vormwald gesperrt.

Die beschilderte Umleitung für den überörtlichen Verkehr führt vorbei an Jakobsthal und Heinrichsthal sowie durch Kleinkahl. Die Busse des Schulverkehrs fahren von Sommerkahl kommend bis zum Feuerwehrhaus in Vormwald und wenden dort. Die Buslinie 28 wird über Edelbach nach Jakobsthal beziehungsweise Heinrichsthal umgeleitet. Dabei entfallen die Haltestellen „Jakobsthal, Engländer“, „Vormwald, Abzweigung“ und „Schöllkrippen, Vormwalder Straße“.

Die Arbeiten können im Juni beginnen, weil die bisherige Baustelle des staatlichen Bauamts auf der Staatsstraße St 2305, also der Aschaffenburger Straße in Schöllkrippen, soweit fortgeschritten sind, dass der dortige Verkehr zumindest schon wieder unter einer Ampelregelung fließen kann.

Die Sperrung ist Teil des Gesamtprojekts zum Neubau eines Geh- und Radwegs mitsamt dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Vormwald. Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein rund 1,3 Kilometer langer und 2,5 Meter breiter Radweg entstehen. Zusätzlich werden drei beleuchtete Ortseingangsinseln errichtet, welche die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erheblich erhöhen werden und unter anderem als getrennte Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr dienen. Erstmals erfolgt daneben die Verlegung von Kanalrohren, beginnend an der Kreuzung von Bergstraße, Lindenstraße und Spessartstraße, was die anliegenden Grundstücke erschließen und die Straßenentwässerung regeln wird. Zudem wird über die gesamte Strecke hinweg der Fahrbahnbelag ausgetauscht werden. Auf Grund der tiefgehenden Risse in der Fahrbahn ist die Verlegung von Armierungsgewebe notwendig, um die neue Fahrbahndecke zu verstärken. Darüber hinaus werden die Bushaltestellen in Schöllkrippen und Vormwald an die Anforderungen der Barrierefreiheit in Bezug auf Aufstellbreite und Höhen zum absatzfreien Buseinstieg angepasst.

Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzepts des Landkreises Aschaffenburg und ein wichtiger Anschluss an das bestehende Radwegnetz im Landkreis, da die Strecke bisher auf Grund ihrer Beschaffenheit kaum mit dem Fahrrad oder zu Fuß wahrgenommen werden konnte. Zur Umsetzung wurden drei Förderprogramme herangezogen:

Der Bau des Radwegs fällt unter das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr. Für den Landkreis Aschaffenburg ist der Bau des Radwegs an der Kreisstraße AB 19 das erste Projekt, das unter dieses Sonderprogramm fällt. Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent. Bei Fertigstellung der Maßnahme wird dauerhaft auf Wegweisern erkennbar sein, dass dies eine „Stadt und Land“ Förderung des Bundes war.

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt fällt unter das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Förderprogramm. Auch hier sind bis zu 75 Prozent Förderung möglich.

Die Bushaltestellen in Schöllkrippen fallen unter ein separates ÖPNV-Förderprogramm, da knapp 150 Meter zwischen den Bushaltestellen und dem Bauende des Radwegs beziehungsweise der Verkehrsinseln liegen und eine Zuordnung zum „Stadt und Land“ Programm nicht möglich war.

Abgeschlossen werden soll die Gesamtmaßnahme im Sommer 2027.

28.05.2026