Straßenverkehrsbehörde
Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Hinweise
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Formularen und Merkblättern.
Straßenverkehrsbehörde
Baustellen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (diesen Antrag ist NUR für BAUSTELLEN!!)
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO & einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erlaubnis (Veranstaltung)
Wenn nur eine verkehrsrechtliche Anordnung zu einer Veranstaltung (welche durch die Gemeinde selbst genehmigt wird) beantragt wird, bitte auch diesen Antrag verwenden (die Anlagen sind dann hier nicht erforderlich!). Den Antrag bitte immer komplett ausfüllen!!
- Anzeige einer Wallfahrt / Prozession
Sonntagsfahrverbot
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot & der Ferienreisezeit
Bitte für jedes Fahrzeug/Ausnahmegenehmigung einen separaten Antrag stellen und nur die Strecken eintragen, welche am entsprechenden Sonn-/Feiertag befahren werden sollen.
Parkausweise
Schwertransporte
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über VEMAGS!
Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG
- GüKG - Infoblatt zur Erteilung einer Erlaubnis / Gemeinschaftslizenz
- GüKG - Antrag Erlaubnis / Gemeinschaftslizenz
- GüKG - Eigenkapitalbescheinigungen und Merkblatt (Anlage 2 und 3 GüKVwV)
- GüKG - Geschäftsbesorgungsvertrag Verkehrsleiter
- GüKG - Antrag Fahrerbescheinigung
- GüKG - Infoblatt zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-749
Telefax: 06021/394-746
Strassenverkehrsbehoerde-MFF@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-810
Telefax: 06021/394-911
Strassenverkehrsbehoerde-ALZ@Lra-ab.bayern.de
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Siemensstr. 2).