Kfz-Zulassung
Die Grundinformationen zu den Informationspflichten des Landratsamtes Aschaffenburg nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier. Detaillierte Informationen über die Verarbeitungstätigkeiten der Organisationseinheiten des Landratsamtes Aschaffenburg stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. | |
Sollten Sie beim Öffnen der Formulare und Merkblättern Probleme haben, verwenden Sie bitte Firefox oder Chrome anstatt des Internet Explorers, da dieser grundsätzlich Probleme hat PDFs zu öffnen. Sie haben die Möglichkeit, das Formular am Bildschirm auszufüllen. Anschließend können Sie es ausdrucken und per Post oder persönlich an die angegebene Adresse weiterleiten. Für weitere Tipps, klicken Sie hier. |
- Vollmacht
- Zustellungsvollmacht für GbR
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (Halter nicht 18 Jahre)
- Veräußerungsanzeige (Verkauf des Fahrzeuges)
- SEPA - Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten für die KFZ Zulassung (bei fehlendem Hauptwohnsitz in Deutschland)
- Nachweis der Halterdaten bzw. Nachweis über Beruf und Gewerbe - Merkblatt
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten) - Merkblatt
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Zulassungsbehörde@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Strassenverkehrsbehoerde-ALZ@lra-ab.bayern.de
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Siemensstr. 2).