Abfallbeförderung
Die Beförderung von Abfällen, beispielsweise von Bauschutt, Gartenabfälle oder Altpapier, gehört bei vielen Betrieben zur täglichen Arbeit.
Wichtig ist hierbei, dass die Betriebe, egal ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle befördert werden sollen, dem Landkreis Aschaffenburg eine entsprechende Anzeige nach § 53 KrWG oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorlegen.
Besonders beim Befördern von gefährlichen Abfällen müssen entsprechende Unterlagen mitgeführt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Punkten.
Kontakte
Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Mehrwegangebote
Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).
Illegale Sammlungen
Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.