Abfallbeförderung

Die Beförderung von Abfällen, beispielsweise von Bauschutt, Gartenabfälle oder Altpapier, gehört bei vielen Betrieben zur täglichen Arbeit.

Wichtig ist hierbei, dass die Betriebe, egal ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle befördert werden sollen, dem Landkreis Aschaffenburg eine entsprechende Anzeige nach § 53 KrWG oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorlegen.

Besonders beim Befördern von gefährlichen Abfällen müssen entsprechende Unterlagen mitgeführt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-7160
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Mehrwegangebote

Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).

Mehrwegangebotspflicht

Illegale Sammlungen

Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.

gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen