Denkmalschutz

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Baudenkmäler können bauliche Anlagen aller Art sein, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Scheunen, Brücken, Industrieanlagen, Flurkreuze, Bildstöcke, Grenzsteine als auch historische Gartenanlagen, technische Denkmäler, historische Ausstattungsstücke und bewegliche Denkmäler. Zu den Denkmälern zählen auch Ensembles, also eine Gruppe von Gebäuden, die ein historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild darstellen. Als Bodendenkmäler werden bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder einmal befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen, bezeichnet.


Alle bisher bekannten Denkmäler sind in Verzeichnisse eingetragen. Da diese Denkmallisten nur nachrichtlichen und keinen abschließenden Charakter haben, können auch noch nicht eingetragene Objekte Denkmaleigenschaft besitzen.

In der Bayerischen Denkmalliste sind für das Gebiet des Landkreises Aschaffenburg derzeit rund 1325 Bau- und Bodendenkmäler eingetragen, die unter  http://geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/html/671_lk.html zu finden sind.

Auf in der Denkmalliste verzeichneten Bodendenkmälern ist der Einsatz technischer Ortungsgeräte, die geeignet sind, Denkmäler im Erdreich aufzufinden, verboten. Eine Erlaubnis kann nur für berechtigte berufliche Zwecke erteilt werden.

Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und
vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Wer Eigentümer eines Baudenkmals ist, trägt damit Verantwortung auch für die Allgemeinheit.

Am 08.09.2024 findet der nächste Tag des offenen Denkmals statt. Das Motto wird rechtzeitig bekanntgegeben. Anmeldung werden voraussichtlich ab
März 2024 entgegengenommen.

Kontakte

Bauaufsicht
Telefon: 06021/394-423
Telefax: 06021/394-923
Denkmalschutz@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bauaufsichtsbehörde

Denkmalschutz-
verein

Der Verein zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale im Landkreis Aschaffenburg e.V. hat sich vor einigen Jahren gegründet.

Denkmalschutzverein

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