Internationaler Führerschein beantragen
Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Der Internationale Führerschein ersetzt nicht den nationalen Führerschein und sollte deshalb stets in Verbindung mit dem nationalen Führerschein mitgeführt werden, da im Ausland häufig beide Dokumente bei Kontrollen abverlangt werden.
Die Gültigkeit dieses Führerscheins beträgt 3 Jahre.
Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein
Kosten
16,00 Euro
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).