Windkraft

Der Regionale Planungsverband hat unabhängig von der Energiekrise und damit auch zeitlich vor der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen schon Ende 2021 gemeinsam mit dem Regionsbeauftragten begonnen zu untersuchen, wo Windkraftpotenziale am Bayerischen Untermain vorhanden sein könnten. Hierdurch konnte der Regionale Planungsverband bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19.07.2022) einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windkraftpotenziale fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht es, dass durch die Regionalplanung Vorranggebiete ausgewiesen werden können, in denen die bislang geltende 10-H-Regelung nicht mehr angewendet wird.

Grundsatzbeschluss

Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Kriterienkatalog dient auf fachlicher Ebene als Ermittlungsmethodik bei der Auswahl grundsätzlich geeigneter Potenzialflächen, in denen anschließend eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt wird.

Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 107. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Februar 2023 vorgestellt und dient als Grundlage für die weitere Untersuchung auf Potenzialflächen sowie das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Kommunen. Das formelle Beteiligungsverfahren soll alle Voraussicht nach im Jahr 2024 starten.

In der Region Bayerischer Untermain gibt es bisher noch keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Bisher existiert jedoch ein Zonierungskonzept für Ausnahmezonen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald. Im Landkreis Miltenberg gibt es bisher 14 Windenergieanlagen. In der Gemeinde Neunkirchen stehen zwei Anlagen und in der Gemeinde Eichenbühl aktuell 12 Anlagen. Dies entspricht einer aktuell gesamtinstallierten Nennleistung von 30 MW. Damit hat die Region 1 Bayerischer Untermain bisher noch keine anrechenbaren regionalplanerischen Flächen nach den Wind-an-Land-Gesetz, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Verpflichtendes Ziel für die Region 1 Bayerischer Untermain ist bis zum 31.12.2027 1,1% der Regionsfläche und bis zum 31.12.2032 1,8% der Regionsfläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen.

Regionalkonferenz Windkraft

Der Regionale Planungsverband hat gemeinsam mit den Windkümmerern Bayerns die Regionalkonferenz Windenergie als Informations- und Netzwerkveranstaltung für die Kommunen durchgeführt.

Ziel der Veranstaltung war:

  • Informationsvermittlung zum Windenergieausbau
  • Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Bundes- und Landesgesetzgebung sowie Regionalplanung)
  • Austausch und interkommunale Vernetzung
  • Erläuterung der Vorgehensweise der Regionalplanung und Verständnis schaffen für den zeitlichen Rahmen
  • Motivation geben für die aktive Umsetzung des Windenergieausbaus

 

Die Zielgruppe der Regionalkonferenz war neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auch die Mitarbeiter der Kommunalverwaltung sowie die wesentlichen Fachbehörden (z.B. Regierung von Unterfranken, Immissionsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, AELF, Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK), Bayernwerk). Nach den Fachvorträgen sowie eines Praxisbeispiels bestand die Gelegenheit für die Teilnehmer an Infoständen zu den einzelnen Themen in den Austausch zu kommen und gezielt Fragen zu stellen.

Pressemitteilung


Präsentationen

Vorgehensweise der Regionalplanung - Sebastian Büchs, Regionsbeauftragter der Planungsregion Bayerischer Untermain, Regierung von Unterfranken

Impulsvortrag Windkraft in Üchelhausen - 1. Bürgermeister Johannes Grebner, Gemeinde Üchtelhausen

Aktuelle Rahembedingungen der Windenergie - Dipl. Ing. (FH) Rolf Pfeifer, endura kommunal

Kommunale Steuerungsmöglichkeiten bei Windenergieprojekten - Dipl. Ing. (FH) Rolf Pfeifer, endura kommunal

Akzeptanz von Windenergie - Dialogprozesse erfolgreich umsetzen - Simon Carmagnole, ifok GmbH

Beteiligungs- und Betreibermodelle - kommunale Wertschöpfung - Steffen Kölln, Sterr-Kölln & Partner


Infostände

"Windenergie im Wald"

 

"Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen"

Kontakte

Reg. Planungsverband
Telefon: 06021/394-3020
Telefax: 06021/394-923
Regionaler-Planungsverband@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Formulare

Regionsbeauftragter

Sebastian Büchs
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon 0931/380-1384
Fax 0931/380-2384
sebastian.buechs@reg-ufr.bayern.de

Regionalplan

Der Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) konkretisiert räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die Region Bayerischer Untermain (1) und besteht aus einem Textteil und einem Kartenteil.

Regionalplan Region Bayerischer Untermain 1