Kreistag des Landkreises Aschaffenburg

Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt. Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.

Sitzverteilung und Mitglieder des Kreistags

Der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg setzt sich aus dem Landrat Dr. Alexander Legler (CSU) und 70 Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen.

Sitzverteilung

Christlich Soziale Union (CSU) 28
Bündnis 90/Die Grünen 13
Freie Wähler (FW) 10
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 9
Alternative für Deutschland (AfD) 4
Freie Demokratische Partei (FDP) 3
Neue Mitte 2
Die Linke 1

Mitglieder des Kreistages


Sitzungstermine

Die öffentlichen Sitzungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse werden hier veröffentlich. Die Tagesordnungspunkte zu den einzelnen Sitzungen werden kurz vor dem Termin eingestellt.


Beschlüsse


Geschäftsordnung und Satzung

Der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg hat aufgrund der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) eine Geschäftsordnung und Satzung erlassen.


Um nicht für jede Entscheidung das 70-köpfige Gremium des Kreistages zu bemühen, gibt es die Möglichkeit, Ausschüsse einzurichten. Einige Ausschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen obliegt die Entscheidung darüber dem Kreistag.

Kreisausschuss

Der Kreisauschuss ist von Gesetzes wegen einzurichten. Er ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor (Art. 26 LKrO). Die Vorbereitung erfolgt durch die Vorberatung des Gegenstandes. Bei Behandlung in einem Fachausschuss ist keine Kreisausschussbefassung erforderlich.

Der Kreisausschuss ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeiten endgültig (Art. 26 LKrO). Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten.

Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 14 Kreisräte an. Er setzt sich im Landkreis Aschaffenburg zusammen aus:

  • dem Landrat als Vorsitzenden
  • 6 Kreisräten der CSU
  • 2 Kreisräten der SPD
  • 2 Kreisräten der Freien Wähler
  • 2 Kreisräten von Bündnis 90/Die Grünen
  • 1 Kreisrat der FDP (Ausschussgemeinschaft FDP/Neue Mitte)
  • 1 Kreisrat der AfD

Rechungsprüfungsausschuss

Der vom Kreistag gebildete Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnungen und den Jahresabschluss der Eigenbetriebe. Dem Rechnungsprüfungsausschuss im Landkreis Aschaffenburg gehören sieben Mitglieder an.

Bauausschuss

Der Bauauschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Behandlung von Bauvorhaben des Landkreises
  • Vergabe von Bauleistungen, insbesondere im Hoch-, Tief- und Deponiebau
  • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Ausschuss für Kreisentwicklung, kommunale Zusammenarbeit und Tourismus

Der Ausschuss für Tourismus und Regionale Zusammenarbeit ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Kreisentwicklung
  • Wirtschaftsförderung
  • Themen der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit
  • Entwicklung des Tourismus im Landkreis

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss wird vom Kreistag als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratenden Mitglieder an.

Personalausschuss

Der Personalausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für die Personalentscheidungen nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 LKrO, soweit nicht nach Art. 38 Abs. 1 Satz 3 LKrO dem Landrat übertragen.

Sozialausschuss

Der Sozialausschuss wird vom Kreistag für alle Angelegenheiten für Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung als beratender Ausschuss, soweit der Kreistag selbst zur Entschiedung zuständig ist, bestellt. Im Übrigen ist er beschließend tätig.

Er ist zuständig für:

  • alle Angelegenheiten für Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung
  • Gesundheit und Pflege

Schul-, Sport- und Kulturausschuss

Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Angelegenheiten der Kreisschulen
  • Zuschüsse an kulturelle und sportliche Vereine, Denkmalpflegezuschüsse
  • Angelegenheiten der Schülerbeförderung
  • Förderung des Ehrenamtes
  • Förderung kommunaler und schulischer Partnerschaften

Ausschuss für Mobilität und ÖPNV

Der Ausschuss für Mobilität und ÖPNV ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Vernetzung der Mobilitätsformen
  • Steuerung von Verkehren
  • Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Förderung und Umsetzung von Projekten zum Klimaschutz und zur Energiewende auf kommualer Ebene
  • Erhalt und Entwicklung eines nachhaltigen Landkreises
  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Förderung und Umsetzung von Umweltschutzprojekten
  • Optimierung des Abfallwirtschaftskonzepts
  • Weitere Angelegenheiten dr kommunalen Abfallwirtschaft

Sonstige Ausschüsse

  • Stiftungsvorstand Hans-Hench-Senior-Stiftung
  • Rettungszweckverband Bayerischer Untermain
  • Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
  • Aufsichtsrat Wohnungsbau
  • Ausländer- und Integrationsbeirat
  • Regionaler Planungsausschuss
  • AG ÖPNV Region Bayerischer Untermain
  • Zweckverband FOS/BOS
  • Volkshochschulausschuss
  • Aufsichtsrat KVG
  • Aufsichtsrat GBAB
  • Bürgerstiftung Stiftungsrat
  • Bürgerstiftung Stiftungsvorstand
  • Verbandsversammlung Sparkasse
  • Vorschlag für Verwaltungsrat Sparkasse
  • Verbandsversammlung Krankenhauszweckverband
  • Verbandsausschuss Krankenhauszweckverband
  • Zweckverband Realschule Bessenbach
  • Zweckverband Realschule Großostheim
  • Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim
  • Büchereibeirat Bibliothekszentrum Hösbach
  • Heimbeirat Schullandheim Hobbach