Gesundheitsamt
Hinweis: Das Gesundheitsamt ist sowohl für die Stadt Aschaffenburg, wie auch den Landkreis Aschaffenburg zuständig. Es darf keine Aufgaben und Tätigkeiten ausführen (Gutachten erstellen etc.), für die keine gesetzliche Grundlage besteht.
Medizinische Begutachtung, Heilberufe und Gesundheitsberichterstattung
- Medizinische Begutachtung nach gesetzlicher Grundlage
- Schulärztliche Attestpflicht
- Aufsicht Heilberufe
- Betäubungsmittel
- Apotheken
- Schengen
Merkblatt Schengen-Bescheinigung
- Gesundheitsberichterstattung
Infektionsschutz und Hygiene
- Übertragbare Erkrankungen
- SARS-CoV-2
- Affenpocken
- Tuberkulose
- HIV-Tests
- Impfberatung
- Masernschutzgesetz
- Hygiene in Krankenhäusern und öffentl. Einrichtungen
- Testverordnung
- Belehrungen nach IfSG
- FQA Hygiene
- Wasser
- Überwachung der Badeseen im Landkreis: Wasserwerte und Kontrollergebnisse der Badeseen in Mainaschaff, Karlstein, Kahl und Alzenau
- Überwachung der Schwimmbäder in Stadt und Landkreis: Kontrollergebnisse der Hallenbäder, Freibäder, Hotelbäder, Vereinsbäder, Therapiebecken, Saunen in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg
- Flächennutzungs- und Bebauungspläne
- Umwelthygiene
- Umweltmed. Beratung
Schulärztlicher Dienst
- Schuleingangsuntersuchung
- Schulberatung
- Impfbuchkontrolle 6. Klassen
- Verlausung
- Begutachtung
- Masernschutzgesetz in Gemeinschaftseinrichtungen
- FQA Pflege
Gesundheitlicher Sozialer Dienst (GSD)
- Schwangerenberatung
- Gesundheitshilfen/ Einzelfallhilfe
- Gesundheitsförderung/ Prävention
- FQA Sozialpäd. Dienst
- Prostituiertenberatung
Informationen zum Masernschutzgesetz
Seit dem 01.März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Die Nachweispflicht ist einrichtungsbezogen.
Es werden alle nach 1970 geborenen Personen erfasst,
- die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut werden (Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden).
- die bereits vier Wochen
a) in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 4 IfSG (Kinderheime) betreut werden oder
b) in einer Einrichtung nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge) untergebracht sind, und
- die in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG (Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäuser und Arztpraxen) sowie in den Einrichtungen nach Nummer 1 und 2 tätig sind.
Wenn Sie Personen betreuen oder beschäftigen, die unter diese Nachweispflicht fallen und keinen ausreichenden Impfschutz oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen können, melden Sie diese bitte mittels untenstehender Formulare an das Gesundheitsamt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auf folgenden Wegen gerne zur Verfügung.
Personengruppen zu 1 und 2: SEU-SD@lra-ab.bayern.de oder telefonisch: 06021/394-189
Personengruppe 3: Verwaltung-Infektionsschutz@lra-ab.bayern.de oder telefonisch: 06021/394-1985
Meldeformulare
Die Meldeformulare finden Sie hier.
Weitere Informationen
RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Masern
Datenschutz: Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Wichtige Links
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Bayerisches Verbraucherinformationssystem
- Bundesministerium für Gesundheit
- Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.
- Paul-Ehrlich-Institut
- Robert-Koch-Institut
- Notdienst der niedergelassenen Ärzte
- BürgerTelefonKrebs des Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF)
- Suche nach einem Arzt nach Umkreis und Fachgebiet
- Nacht- und Notdienstplan der Apotheken in Stadt und Landkreis
- Krankenhäuser und Kliniken in Stadt und Landkreis Aschaffenburg:
- Krankenhaus Aschaffenburg-Alzenau: Standort Aschaffenburg sowie Standort Alzenau-Wasserlos, Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Psychiatrische Klinik Aschaffenburg
- Frauenklinik Aschaffenburg
- Bergmann-Hofgartenklinik
- Vital-Klinik (Privatklinik)
WICHTIGE RUFNUMMERN
Hotline des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes | Tel: 116 117 |
Hotline der Bayerischen Staatsregierung | Tel: 089 / 122 220 |
Hotline zu Reiseregelungen Bund Corona: Informationen zur Einreise nach Deutschland | Bundesregierung | Tel: 0800/688 8000 |
Hotline der unabhängigen Patientenberatung Deutschland | Tel: 0800 / 330-4615-32 |
Hotline für Fragen familienpolitischer Art und Betreuungsfragen, Bürgerbüro | Tel: 089 / 12 611 660 |
Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung | www.patientenportal.bayern.de |
Angebot für Gehörlose | Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice) Kontaktmöglichkeit für Gehörlose per Fax BMG: Fax: 030 340 60 66 07 |
| Tel: 0800 / 655 3000 |
Kontakte
Gesundheitsamt
Telefon: 06021/394-100
Telefax: 06021/394-989
Gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Terminvereinbarung
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