Gesetzlicher Jugendschutz
Der Fachbereich Familienbegleitende Jugendhilfe überprüft gemeinsam mit Ordnungsamt und Polizei, inwieweit sich Gaststätten, Geschäfte, Tankstellen und Veranstalter an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten.
Gesetzlicher Jugendschutz | Infos zu erweitertem Führungszeugnis für Ehrenamtliche |
Gesetzlicher Jugendschutz
Veranstaltungsvereinbarung für Eltern | ||
Kontra-Koma Broschüre, Information für Veranstalter | Plakat für Veranstalter – Version 1 | Plakat für Veranstalter – Version 2 |
Hinweis: Es wird empfohlen, die Plakate zum Ausdruck herunterzuladen und mit Hilfe eines Bildanzeigeprogramms auszudrucken. Ausdrucke direkt aus dem Browser sind jedoch auch möglich. |
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, das zum Schutz von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, erlassen wurde.
Es regelt unter anderem den Aufenthalt an öffentlichen Plätzen und den Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.
- BAG Jugendschutz - Das Internetangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
- Jugendschutz aktiv - Informationen der BAG Jugendschutz für Eltern und Erziehende, für Gewerbetreibende und Veranstalterinnen und Veranstalter
- Jugendschutz - verständlich erklärt - Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Der Jugendmedienschutz ist ebenfalls im Jugendschutzgesetz geregelt (Anschnitt 3).
Da im Feld des Jugendmedienschutzes eine Vielzahl von Akteuren aktiv ist, hier einige Verweise zu den entsprechenden Internetauftritten:
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
- USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
- jugendschutz.net - kontrolliert das Internet und sorgt für die Einhaltung des Jugendschutz
Hinweis:
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Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
Bereits Anfang 2012 wurde der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz neu gefaßt mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschießen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit anfordern, einsehen oder sich eine Einsichtbestätigung vorlegen lassen. Nach fünf Jahren sind neue Führungszeugnisse vorzulegen.
Vereinbarung nach § 72a SGB VIII
- Die Vorgehensweise des Landkreis Aschaffenburg ist in diesem Artikel Main-Echo im vom 28.05.2014 zusammengefasst.
- Nützliche Formulare zum Thema finden Sie hier.
- Mitteilung der Vereine durch die Gemeinden an den Fachbereich Präventive Jugendhilfe Vereinsliste [Excel-Tabelle]
- Antragsverfahren für die betroffenen Ehrenamtlichen
- Einsichtnahme in die Führungszeugnisse durch die Vereine oder Ausstellung einer Formblattbestätigung über die Einsichtnahme durch die Gemeinden bzw. Behörden
Allegmeine Informationen
Kontakte
Familienbegleitende Jugendhilfe
Fachbereich 22
Tel. 06021/394-4211
jugendhilfe.fb22@lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der: