FAQ
Antragstellung | Kontakt zur Ausländerbehörde | Terminvereinbarung | Aufenthaltstitel | Fiktionsbescheinigung |
Antragstellung
Sie möchten Ihren Aufenthaltstitel verlängern oder auf Ihren neuen Reisepass übertragen?
Bitte laden Sie in diesem Fall das entsprechende Antragsformular herunter und senden das Formular mit den für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen per Post an folgende Adresse:
Landratsamt Aschaffenburg
Ausländerbehörde
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Online-Antragstellung an.
Kontakt zur Ausländerbehörde
Wie nehme ich Kontakt zur Ausländerbehörde auf?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die wir nicht anhand der Informationen auf unserer Homepage beantworten konnten, an Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de oder an unser Service-Telefon (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr).
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir zwingend folgende Angaben:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anfrage nur beantworten können, wenn diese Angaben vollständig sind. Erfolgt die Anfrage durch Dritte (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Beratungsstellen), können wir diese nur beantworten, wenn Sie diese Person zuvor bevollmächtigt haben und uns die Vollmacht vorliegt oder der Anfrage mit Ihrer Unterschrift als pdf-Dokument beigefügt ist. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie hier.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen kann sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis und bitten Sie in der Zwischenzeit von weiteren Rückfragen abzusehen.
Terminvereinbarung
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine bei der Ausländerbehörde können über unsere Online-Terminvereinbarung vereinbart werden.
Aufenthaltstitel
Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Ich habe schon einen neuen Reisepass und die Verlängerung meines Aufenthaltstitels beantragt. Nun möchte ich ins Ausland verreisen.
Da Ihr befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen ist, benötigen Sie für die Reise eine sog. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Diese bestätigt, dass Ihr bisheriger Aufenthaltstitel als fortbestehend gilt.
Die Fiktionsbescheinigung ist mindestens 1 Monat vor der geplanten Reise bei der Ausländerbehörde anzufordern.
Für die Reise ins Ausland benötigen Sie dann Ihren abgelaufenen Reisepass, den neuen gültigen Reisepass, den abgelaufenen Aufenthaltstitel und die Fiktionsbescheinigung.
Bitte beachten Sie, dass eine Fiktionsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, wenn Sie noch keinen Verlängerungsantrag gestellt haben.
Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Ich habe einen neuen Reisepass und bereits den Übertrag meiner Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis EU beantragt. Nun möchte ich ins Ausland verreisen.
Da es sich bei einer Niederlassungserlaubnis und einer Daueraufenthaltserlaubnis EU um unbefristete Aufenthaltserlaubnisse handelt, können Sie in der Regel mit Ihrem alten Reisepass, dem neuen Reisepass und Ihrer bisherigen Niederlassungserlaubnis bzw. Daueraufenthaltserlaubnis EU wieder nach Deutschland einreisen.
Vor einer Reise ins Ausland empfehlen wir Ihnen jedoch, sich über die dort geltenden Einreisebestimmungen zu informieren und ggf. mit dem Konsulat des jeweiligen Landes Kontakt aufzunehmen.
Das Landratsamt Aschaffenburg kann keine verbindlichen Aussagen über die Vorgaben ausländischer Behörden machen.
Fiktionsbescheinigung
Ich habe eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion). Kann ich damit ins Ausland verreisen?
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt nicht zur Wiedereinreise nach Deutschland.
Kontakte
Ausländerrecht und Integration
Telefon: 06021/394-325
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Terminvergabe
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe für Ihren nächsten Termin.