Außerbetriebsetzung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung eines Fahrzeuges ist ein Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes und zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Hinweis:
Seit dem 1.07.2012 muss für die Außerbetriebsetzung im Regelfall keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mehr vorgelegt werden.
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).