Abfallerzeugernummer
Abfallerzeugernummer beantragen, ändern oder löschen
Gemäß der Nachweisverordnung müssen gewerbliche Abfallerzeuger, die ihre gefährlichen Abfälle entsorgen wollen, eine Abfallerzeugernummer beantragen.
Eine Abfallerzeugernummer können Sie bequem über unser Onlineformular beantragen. Dieses finden Sie unten in der Rubrik FORMULARE.
Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen, dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Kontakte
Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Mehrwegangebote
Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).
Illegale Sammlungen
Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.