anonyme Fallberatung
Für Fachkräfte aus dem Sozial- und Erziehungswesen bieten wir anonyme Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (z.B. bei Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung, psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch) nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4KKG als „Insoweit Erfahrene Fachkraft“. Beraten wird dabei in Hinblick auf die Einschätzung der Anzeichen und der Gefährdung, auf Handlungsmöglichkeiten und Hilfen. Die Familiendaten bleiben dabei anonym.
Kontakte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
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