Wohngeld

Wer erhält Wohngeld?


Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Wie wird Wohngeld beantragt?


Antragsformulare erhalten die Bürgerinnen und Bürger u. a. auf den Rathäusern in ihrer Gemeinde, im Landratsamt Aschaffenburg an der Infostelle, in der Wohngeldstelle oder online im Bereich Formulare unter dem Punkt Wohngeld.

Bei den vorgenannten Stellen können die Wohngeldanträge auch abgegeben werden. Der Wohngeldantrag und die erforderlichen Nachweise können auch an folgende Adresse geschickt oder in den Briefkasten geworfen werden: Landratsamt Aschaffenburg, Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen, Wohngeldstelle, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg.

Zudem besteht für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg die Möglichkeit, den Wohngeldantrag auf Mietzuschuss komplett im Online-Verfahren zu stellen. Zum Online-Verfahren gelangen Sie ebenfalls über den Link Formulare. Der Online-Wohngeldantrag wird derzeit überarbeitet und um den Lastenzuschuss erweitert. Mieterinnen und Mieter können den Online-Wohngeldantrag auf Mietzuschuss bis zur Überarbeitung ganz normal nutzen.


Wie lange wird Wohngeld gezahlt?


Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag, um eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden.


Was ist das "Wohngeld-Plus" ab 01.01.2023?


Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung des Wohngeldes. So werden einkommensschwache Haushalte künftig stärker unterstützt. Zudem haben durch die angepassten Parameter in der Wohngeldformel mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld.

Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkosten besser abzufedern, erhält die Reform des Wohngeldes vor allem drei Leistungsverbesserungen:

  • Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht
  • Einführung einer Klimakomponente (Mietenden sowie Eigentümerinnen und Eigentümern) wird ein pro-Kopf-Zuschlag zugebilligt – sofern die Bruttokaltmiete oberhalb des jeweiligen Höchstbetrags liegt
  • Anpassung der Wohngeldformel

 

Was ändert sich durch das Wohngeld-Plus?


Die Berechnungsformel für Wohngeld wurde angepasst, um mehr Haushalten einen Anspruch darauf zu ermöglichen. Spezieller bedeutet dies:

  • Die Einkommensgrenzen der Haushalte wurden erhöht
  • Der Betrag des Wohngeldes steigt
     
Was muss ich tun, wenn ich bereits Wohngeld bekomme?


Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, prüft die Wohngeldstelle automatisch, ob sich Ihr Wohngeldanspruch durch die Reform erhöht. Sie bekommen dann einen neuen Bescheid und das höhere Wohngeld wird nachgezahlt. Sie müssen nur einen neuen Antrag stellen, wenn der Zeitraum Ihrer Wohngeldbewilligung endet.
Wir prüfen außerdem automatisch, ob Sie Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie in mindestens einem Monat zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben. Der Heizkostenzuschuss wird dann automatisch an Sie ausgezahlt.


Ab wann kann ich den Wohngeldantrag stellen?


Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Das heißt, eine Antragstellung im Laufe des Januar 2023 führt dazu, dass Sie das Wohngeld rückwirkend auch für den Januar 2023 erhalten. Wir empfehlen eine Antragstellung im Laufe des Januars 2023. Wir erwarten ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen.

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

So können Sie dazu beitragen, dass Ihr Wohngeldantrag möglichst schnell bearbeitet werden kann:

  • Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht
  • Legen Sie im Zweifelsfall für alle Angaben im Antrag Nachweise vor
  • Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Bitte sehen Sie von nicht zwingend notwendigen Fragen zum Bearbeitungsstand ab.


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
 

An wen kann ich mich wenden?


Bei Fragen zur Wohngeldreform oder sonstigen wohngeldrechtlichen Fragestellungen können sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg wie gewohnt an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Wohngeldstelle wenden. Die Ansprechpartner für Bürger aus den jeweiligen Landkreisgemeinden finden Sie hier.
Per E-Mail ist die Wohngeldstelle unter folgender Funktionsmailadresse erreichbar: Wohngeldstelle@Lra-ab.bayern.de
 

Weitere Informationen


Weitere Informationen zum Thema Wohngeld sowie Wohngeld-Plus erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Für häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen FAQs zur Wohngeld Plus Reform veröffentlicht.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-350
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Die Seniorenzeitung "Lebensbogen" des Landkreises erscheint zwei Mal jährlich.

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Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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