Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf

Sperrmüll wird zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) sowie Elektrogroßgeräten im Rahmen der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf direkt vor dem Anwesen abgeholt.

Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer, Mieterin oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wer eine Abholung beauftragen möchte, muss eine Anforderungskarte ausfüllen. Hier müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe bzw. des Sperrmülls möglichst genau angegeben werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich! Anforderungskarten sind in den Gemeinden oder beim Landratsamt erhältlich. Außerdem ist eine Beauftragung über den Abfallservice online möglich.

Kostenfreie Wertstoffe werden zusammen mit dem kostenpflichtigen Sperrmüll nach der Beauftragung der Abfuhr innerhalb von zwei Wochen abgeholt. Der genaue Termin der Abholung wird rechtzeitig durch die Fa. Werner mitgeteilt.

Zu beachten ist, dass Sperrmüll und Wertstoffe, obwohl sie in ein Fahrzeug geladen werden, getrennt voneinander zur Abholung bereit gestellt werden müssen, da nur für den sperrigen Restmüll Gebühren berechnet werden. 

Für die Abholung von Elektrogroßgeräten werden gesonderte Abholtermine vergeben.
 

Hier gelangen Sie zum Erklärfilm.
 

In der folgenden Tabelle sind beispielhaft einige Gegenstände ihrer Kategorie zugeordnet.

Elektrogroßgeräte (>50cm) Metall Holz Kunststoff (PE/PP) Sperrmüll

E-Herde

Waschmaschinen

Trockner

Spülmaschinen

Kühlgeräte

Gefriergeräte

Fernseher

Monitore

Ölradiatoren

Mikrowellöfen

Heimorgeln

E-Sportgeräte

Metallzäune

Metallmöbel

Fahrräder

Heizkörper

Grill

Antennen

Regenrinnen

Sportgeräte ohne E-Antrieb

Metalltanks, sauber

Bettgestelle

Tische

Stühle

Schränke

Holzdecken

Laminat

Spanplatten

Korbmöbel

sonstige Holzmöbel

Gartenmöbel

Regentonnen

Wannen, Kanister, Eimer 
u. ä.

Waschkörbe

Komposter

Tanks, sauber

Polstermöbel

Matratzen

Federbetten (in Säcken)

Teppiche

Bodenbeläge

aus Kunststoff

Acrylwannen

Spiegel

Fenster

Außentüren

Möbel aus verschiedenen Materialien

Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und werden nicht am Anwesen abgeholt:

Abfälle, die pro Stück länger als 2 m und schwerer als 50 kg sind, Nachtspeicheröfen, asbesthaltige Abfälle (wie Eternitplatten), künstliche Mineralfasern, E-Kleingeräte, Feuerlöscher, Gasflaschen, Reifen (mit und ohne Felgen), Bauschutt, Gipskartonplatten, sonstiges Dämmmaterial, Bauabfälle, Sanitärkeramik, Grünabfälle, Problemabfälle (Schadstoffe) wie Öl und Chemikalien, Behälter mit schädlichen Restinhalten, Textilien, kleinteiliger Abfall (z. B. Tapetenreste).

 

Vor Ort erfolgt die Zuordnung der bereit gestellten Gegenstände durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen. Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereit gestellt wurden.

Zur Abholung bereitgestellte Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.

 

Kosten
  • Gewichtsgebühr (nur für Sperrmüll): 0,25 € / kg
    Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gewichtsgebühren erhoben.
  • Anfahrpauschale (für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden): 15,00 € / Anfahrt
    Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt, wird keine Anfahrpauschale erhoben. Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet. Ab einer Menge von 61 kg entfällt die Pauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt. Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 61 kg gänzlich kostenfrei.
  • Expresszuschlag: 25,00 €
    wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll
     

Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber erhält. Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung dem Auftraggeber direkt zugesandt.

Der Vollservice (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) ist ein Zusatzangebot der Fa.Werner. Dieser wird durch Fa. Werner gesondert berechnet und muss direkt vor Ort bar bezahlt werden.

Kontakte

Abfallberatung
Telefon: 06021/394-7422
Telefax: 06021/394-901
Abfallberatung@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Abfallwirtschaft

Erklärfilm

Alle Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg können die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert erfahren Sie im Film.

Erklärfilm

Film

1 Jahr ohne Müllabfuhr
... ist Thema des Films. Dank einem effizienten Abfalltrennsystem bleibt unsere Umwelt sauber und wir können gesund leben.

1 Jahr ohne Müllabfuhr