Bildung, Sport und Kultur
Datenschutz
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Hinweise
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Formularen und Merkblättern.
Bildung, Sport und Kultur
Digitale Schule |
| Kostenübernahme für Schulbücher | Vereinspauschale | Weiterbildungsförderung | Bibliothekszentrum |
Digitale Schule
Zur neuen Bestellrunde ab Anfang Juli 2022 finden Sie hier den Link zum Online-Zuschussantrag.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Erstattung der Schulwegkosten
Fahrkartenanträge für Schüler der Klassen 5-10
- Merkblatt für Neuschüler
- Erfassungsbogen für Schüler der Klassen 5-10
- Erfassungsbogen für Schüler der Pestalozzi-Schule Hösbach
Fahrkartenanträge für Schüler ab Klasse 11 (für vom Landratsamt Aschaffenburg zur Verfügung gestellte Fahrkarten)
- Merkblatt für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe
- Erfassungsbogen für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe
Wir bitten Sie, oben stehende Formulare online am PC auszufüllen, da die Anträge automatisiert weiterverarbeitet werden.
Anträge zur Fahrtkostenerstattung (bei rückwirkender Erstattung der Fahrtkosten)
Antrag ist nicht Online ausfüllbar.
Bei Nutzung eines privaten PKW gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Anfang des Schuljahres:
- Merkblatt für die Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges
- Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges
2. Nach Ende des Schuljahres:
Kostenübernahme für Schulbücher
Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt für Schülerinnen und Schüler seiner Schulen auf Antrag die Kosten für Atlanten, die im Erdkundeunterricht benötigt werden und für die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht.
Vereinspauschale
Auch im Jahr 2022 gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports. Die Laufzeit der Sportförderrichtlinien vom 30.12.2016 wurde hierzu um ein Jahr bis 31.12.2022 verlängert.
Der Antrag muss spätestens bis zum 01.03.2022 (Ausschlussfrist) vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original und mit allen Anlagen (bitte nicht Heften) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt oder direkt in den Briefkasten des Landratsamtes Aschaffenburg eingeworfen werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbeleges ist entscheidend. Eine elektronische Übermittlung ist nicht ausreichend.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt Aschaffenburg mit sofortiger Durchsicht des Antrages auf Vollständigkeit in diesem Jahr weiterhin nicht möglich.
Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit des Antrages und das Beifügen aller notwendigen Unterlagen und Originallizenzen bzw. der „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ (Formular für die Vereinspauschale 2022). Bedenken Sie bitte, dass es uns nicht möglich ist, alle eingehenden Anträge sofort auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. fehlende Unterlagen rechtzeitig noch vor dem Stichtag 1. März nachzufordern. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen deshalb die Anträge so früh wie möglich einzureichen.
Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29.11.2021 gibt es auch für die Vereinspauschale 2022 wieder folgende Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie:
Erklärung zur Einreichung von Lizenzen (Anlage zum Antrag)
Die vom Lizenzinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung wird benötigt, wenn die Lizenz selbst ausgedruckt (PDF) oder in Kopie eingereicht wird oder die Lizenz nicht auf Prägepapier ausgestellt wurde. Die Lizenzkopie wird dann zusammen mit der Erklärung (diese müssen gemeinsam am 01.03.2022 vorliegen) als Original gewertet. Zudem wird die Erklärung im Falle der Lizenzteilung auf zwei Vereine benötigt.
Ggf. muss je Lizenz eine eigene Erklärung ausgefüllt werden, es dürfen nicht mehrere Lizenz-Nrn. auf eine Erklärung geschrieben werden. Im Falle von A/B Lizenzen ist Anzukreuzen, wie die dazugehörigen C-/B-Lizenzen gewertet werden sollen, falls diese nicht im Original vorgelegt werden.
Fehlende Erklärungen können nach dem 01.03. nicht mehr nachgereicht werden.
Beitragsaufkommen (Teil 1 Abschnitt A Nr. 5.2 SportFöR)
Unter Punkt 3 des Antrages „Beitragsaufkommen“ werden die tatsächlichen Beitragseinnahmen zum 31.12.2020 eingetragen. Außer den Mitgliedsbeiträgen können hier auch weitere Einnahmen, wie Spenden oder Erlöse aus ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern und Einnahmen aus Festen angegeben werden. Da aufgrund der Corona-Pandemie den Vereinen diese zusätzlichen Einnahmen fehlen, kann für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 dies grundsätzlich als besonderer Grund anerkannt werden. Das heißt, erreicht der Verein aufgrund dieser fehlenden Zusatzeinnahmen nur 70% des Beitragssollaufkommens, ist dies zwingend als Begründung für das Zurückbleiben des Beitragsaufkommens im Antrag anzugeben. Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70% des Soll-Aufkommen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
Dies gilt aber nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder –freistellungen.
Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen (Teil 1 Abschnitt B Nr. 4.2.1 SportFöR)
Da Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen auch in diesem Jahr nicht oder nur mit Einschränkungen möglich waren, sind alle Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig waren, auch für die Vereinspauschale 2022 noch förderberechtigt. Dies bedeutet, dass alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden können. Voraussetzung ist aber auch, dass diese im Original bzw. im Falle einer Kopie zusammen mit der unterschriebenen „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“, mit dem Antrag auf Vereinspauschale 2022 vorgelegt werden.
Die Trainer-/Übungsleiterlizenzen müssen seit dem 01.03.2021 ausnahmsweise nicht im Sportbetrieb eingesetzt gewesen sein.
Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen 2022
Jugendanteil (Teil 1 Abschnitt A Nr. 3 SportFöR
Für im Jahr 2022 gestellte Anträge auf Vereinspauschale 2022 wird auf das Erfordernis des Jugendanteiles in Höhe von 10% verzichtet, wenn der Verein die Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 hier noch erfüllt hat.
Günstigkeitsprinzip – Vergleich mit Vereinspauschale 2020
Nach dem Günstigkeitsprinzip kann für die Berechnung der Vereinspauschale 2022 alternativ die für die Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden.
Die Günstigkeitsprüfung führen wir von Amts wegen durch, die Vereine müssen hierfür nicht tätig werden.
Für die Vereinspauschale 2022 werden ausschließlich die hier zum Download zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen berücksichtigt:
Der Auszug aus den Sportförderrichtlinien in der aktualisierten Fassung:
Mit Bekanntmachnung vom 08.12.2021 wurde die Gültigkeit der Sportförderrichtlinien bis 31.12.2022 verlängert.
Sollten Sie Fragen zur Vereinspauschale haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamts Aschaffenburg, unter der Tel. Nr. 06021/394-291 oder -293 wenden.
Weitere Informationen hierzu auch unter:
- www.blsv.de
- Förderung für Sportvereine - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Weiterbildungsförderung
Hans-Hench-Senior-Stiftung
Die Stiftung fördert die berufsbezogene Weiterbildung von bedürftigen, würdigen und befähigten Fortbildungswilligen aus dem Landkreis Aschaffenburg (nach Abschluss der Berufsausbildung ) im fremdsprachlichen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Bereich.
Bibliothekszentrum
Bitte zur Anmeldung einen gültigen Ausweis mitbringen. Kinder unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular. Die Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für das Bibliotheks- und Informationszentrum des Landkreises Aschaffenburg finden Sie hier.
Die Leseranmeldung sollte im Bibliothekszentrum persönlich abgegeben werden. Dort erhalten Sie nach einer Einführung in die Bibliothek gegen Unterschrift Ihren persönlichen Benutzerausweis.
Sie können sich bei uns auch online anmelden.
Bitte füllen Sie dazu die Anmeldung aus und schicken Sie sie unterschrieben per Fax an 06021-394963 oder per E-Mail an bibliothekszentrum@lra-ab.bayern.de
(beachten Sie bitte hierzu, dass Mails unverschlüsselt übertragen werden).
Wir senden Ihnen dann Ihre Lesernummer und Ihr Passwort für die Franken-Onleihe zu.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.
Kontakte
Bildung, Sport und Kultur
Telefon: 06021/394-593
Schülerbeförderung
Telefon: 06021/394-300
Telefax: 06021/394-993
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de
Sportstättenvergabe
Kreiseigene Sportanlagen können durch Sie gegen Entgelt belegt werden.
Bibliothekszentrum
Sie lesen gerne Bücher, schauen sich Filme an oder hören gerne Musik?