Bildung, Sport und Kultur
Die Grundinformationen zu den Informationspflichten des Landratsamtes Aschaffenburg nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier. Detaillierte Informationen über die Verarbeitungstätigkeiten der Organisationseinheiten des Landratsamtes Aschaffenburg stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. | |
Sollten Sie beim Öffnen der Formulare und Merkblättern Probleme haben, verwenden Sie bitte Firefox oder Chrome anstatt des Internet Explorers, da dieser grundsätzlich Probleme hat PDFs zu öffnen. Sie haben die Möglichkeit, das Formular am Bildschirm auszufüllen. Anschließend können Sie es ausdrucken und per Post oder persönlich an die angegebene Adresse weiterleiten. Für weitere Tipps, klicken Sie hier. |
| Kostenübernahme für Schulbücher | Vereinspauschale | Weiterbildungsförderung | Bibliothekszentrum |
Erstattung der Schulwegkosten
Fahrkartenanträge für Schüler der Klassen 5-10
- Merkblatt für Neuschüler
- Erfassungsbogen für Schüler der Klassen 5-10
- Erfassungsbogen für Schüler der Pestalozzi-Schule Hösbach
Fahrkartenanträge für Schüler ab Klasse 11 (für vom Landratsamt Aschaffenburg zur Verfügung gestellte Fahrkarten)
- Merkblatt für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe
- Erfassungsbogen für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe
Wir bitten Sie, oben stehende Formulare online am PC auszufüllen, da die Anträge automatisiert weiterverarbeitet werden.
Anträge zur Fahrtkostenerstattung (bei rückwirkender Erstattung der Fahrtkosten)
Antrag ist nicht Online ausfüllbar.
Bei Nutzung eines privaten PKW gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Anfang des Schuljahres:
- Merkblatt für die Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges
- Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges
2. Nach Ende des Schuljahres:
Kostenübernahme für Schulbücher
Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt für Schülerinnen und Schüler seiner Schulen auf Antrag die Kosten für Atlanten, die im Erdkundeunterricht benötigt werden und für die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht.
Vereinspauschale
Auch im Jahr 2021 gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports. Die Laufzeit der Sportförderrichtlinien vom 30.12.2006 wird hierzu um ein Jahr bis 31.12.2021 verlängert.
Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 04.03.2021 wurde die Abgabefrist für die Anträge für dieses Jahr ausnahmsweise
bis 6. April 2021 (Ausschlussfrist) verlängert.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original und mit allen Anlagen (bitte nicht heften) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt oder direkt in den Briefkasten des Landratsamtes Aschaffenburg eingeworfen werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbeleges ist entscheidend. Eine elektronische Übermittlung ist nicht ausreichend.
Mit gleichem Schreiben des Ministeriums wurden folgende Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie für die Vereinspauschale 2021 bekannt gegeben:
- Die Vereinspauschale wird auch in diesem Jahr, wie bereits im Vorjahr,
verdoppelt.
-
Verzicht auf den Jugendanteil in Höhe von 10%, wenn der Verein die Voraussetzungen bei der Beantragung der Vereinspauschale 2020 erfüllt hat.
- Bei Nichterreichen des Mindestbeitragsaufkommens kann alternativ das Ist-Aufkommen aus den im Vorjahr eingereichten Antragsunterlagen herangezogen werden, aber nicht bei Nichterreichen aufgrund Beitragsermäßigungen oder Beitragsverzicht.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt Aschaffenburg mit sofortiger Durchsicht des Antrages auf Vollständigkeit in diesem Jahr grundsätzlich nicht möglich.
Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit des Antrages und das Beifügen aller notwendigen Unterlagen und Originallizenzen bzw. der neuen „Erklärungen Lizenzinhaber“. Bedenken Sie bitte, dass es uns nicht möglich ist, alle eingehenden Anträge sofort auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. fehlende Unterlagen rechtzeitig noch vor dem Stichtag 1. März nachzufordern. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen deshalb die Anträge so früh wie möglich einzureichen.
Unter Punkt 3 des Antrages „Beitragsaufkommen“ werden die tatsächlichen Beitragseinnahmen zum 31.12.2020 eingetragen. Außer den Mitgliedsbeiträgen können hier auch weitere Einnahmen, wie Spenden oder Erlöse aus ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern und Einnahmen aus Festen angegeben werden. Da aufgrund der Corona-Pandemie den Vereinen diese zusätzlichen Einnahmen fehlen, kann für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 dies grundsätzlich als besonderer Grund anerkannt werden. Das heißt, erreicht der Verein aufgrund dieser fehlenden Zusatzeinnahmen nur 70% des Beitragssollaufkommens, ist dies zwingend als Begründung für das Zurückbleiben des Beitragsaufkommens im Antrag anzugeben. Dies gilt aber nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen oder wenn die gesamten Einnahmen unter 70 % des Beitragssollaufkommens liegen.
Wir möchten Sie auch nochmals auf die Ausnahme zur Gültigkeit der Übungsleiterlizenzen in der Vereinspauschale 2021 aufmerksam machen. Da Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich waren, sind alle Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig waren, auch für die Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise förderberechtigt. Dies bedeutet, dass alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 als gültig angesehen werden können. Voraussetzung ist aber auch, dass diese im Original oder zusammen mit einer neuen Erklärung Lizenzinhaber mit dem Antrag auf Vereinspauschale 2021 vorgelegt werden.
Für die Vereinspauschale 2021 werden ausschließlich die hier zum Download zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen berücksichtigt:
- Antragsformular Vereinspauschale 2021
- Erklärung Lizenzinhaber 2021
- Auszug Ministeriumsschreiben zur Anerkennung von ÜL-Lizenzen
Hinweis:
Wir empfehlen, die Formulare grundsätzlich mit einem PDF-Reader (z.B. AdobeAcrobat Reader) auszufüllen. Beim Ausfüllen
direkt im Browser kann es dazu kommen, dass das Formular nur teilweise ausfüllbar ist.
Der Auszug aus den Sportförderrichtlinien in der aktualisierten Fassung:
- Auszug aus den Sportförderrichtlinien vom 30.06.2016
- Änderung der Sportförderrichtlinien vom 07.12.2020
Sollten Sie Fragen zur Vereinspauschale haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamts Aschaffenburg, unter der Tel. Nr. 06021/394-291 oder -591 wenden.
Weitere Informationen hierzu auch unter:
- www.blsv.de
- Förderung für Sportvereine - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Weiterbildungsförderung
Hans-Hench-Senior-Stiftung
Die Stiftung fördert die berufsbezogene Weiterbildung von bedürftigen, würdigen und befähigten Fortbildungswilligen aus dem Landkreis Aschaffenburg (nach Abschluss der Berufsausbildung ) im fremdsprachlichen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Bereich.
Bibliothekszentrum
Bitte zur Anmeldung einen gültigen Ausweis mitbringen. Kinder unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular. Die Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für das Bibliotheks- und Informationszentrum des Landkreises Aschaffenburg finden Sie hier.
Die Leseranmeldung sollte im Bibliothekszentrum persönlich abgegeben werden. Dort erhalten Sie nach einer Einführung in die Bibliothek gegen Unterschrift Ihren persönlichen Benutzerausweis.
Sie können sich bei uns auch online anmelden.
Bitte füllen Sie dazu die Anmeldung aus und schicken Sie sie unterschrieben per Fax an 06021-394963 oder per E-Mail an bibliothekszentrum@lra-ab.bayern.de
(beachten Sie bitte hierzu, dass Mails unverschlüsselt übertragen werden).
Wir senden Ihnen dann Ihre Lesernummer und Ihr Passwort für die Franken-Onleihe zu.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.
Kontakte
Bildung, Sport und Kultur
Telefon: 06021/394-593
Schülerbeförderung
Telefon: 06021/394-300
Telefax: 06021/394-993
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de
Sportstättenvergabe
Kreiseigene Sportanlagen können durch Sie gegen Entgelt belegt werden.
Bibliothekszentrum
Sie lesen gerne Bücher, schauen sich Filme an oder hören gerne Musik?